Spenden - Mitmachen - Fördern

Wie Sie sich vorstellen können, sind Projekte dieser Größenordnung nur mit Hilfe vieler toller Menschen realisierbar.
Sie können uns mit Geld, Sachspenden aber auch mit geistiger und manueller Tätigkeit oder als Fördermitglied unterstützen.
Spenden werden ausschließlich für Förderung von Wissenschaft, Forschung und Entwicklungszusammenarbeit in den von uns organisierten Projekten verwendet.
FYD-Adventure e.V. ist eine gemeinnützige Organisation. Spenden sind steuerlich absetzbar und Sie können von uns eine Spendenquittung erhalten. Dies gilt auch für Sachspenden.

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Geldspenden

Unerheblich, welche Summe Sie unserer Organisation überweisen, wir freuen uns über jede Spende und bedanken uns bei Ihnen.
Wer mindestens 100 € spendet, dem bieten wir an, seinen Namen oder den einer anderen gewünschten Person auf dem Mast unserer Expeditionsyacht mit einer Spezialfolie zu verewigen und 10 Jahre um den Erdball zutragen.



Spendenkonto:

IBAN:
DE24 1705 4040 0020 0544 40
BIC:
WELADED1MOL
Kreditinstitut:
Sparkasse Märkisch-Oderland
Kontoinhaber:
FYD-Adventure e.V.


Spenden mit Kreditkarte

Sicheres Spenden

Die Daten werden über eine verschlüsselte SSL (Secure-Socket-Layer) Internet-Verbindung übertragen und sind zu jedem Zeitpunkt sicher.


Sachspenden

Wir benötigen so viele unterschiedliche Dinge: angefangen von der Schraubzwinge für 5 € über Orbitalschleifer, hin zu Bootsausrüstung Winschen, Luken, Segel, Außenbordmotor, Ankerwinde, Solarzellen, Entsalzer, Satellitentelefon, Forschungsmaterial, Mikroskope, Planktonfilter, um dann bei einer Wasseranalysestation für 90.000 € zu enden.

Sie sehen das Spektrum der Dinge, die wir benötigen, ist so groß. Sie können von uns für Sachspenden eine Spendenquittung erhalten.
Am besten rufen Sie uns an oder schicken uns eine Mail. Dann werden wir gemeinsam entscheiden, mit welcher Sachspende Sie uns geeignet unterstützen können.
Vielen Dank für Ihre Hilfe!

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Mitmachen

Die Art und Weise unsere Projekte mit „eigenen Händen“ zu unterstützen ist vielfältig.
Sie können am Bootsbau teilnehmen, Expedition vorbereiten, Forschern bei Ihrer Arbeit helfen und begleiten oder uns technisch bei Film- und Tonaufnahmen zur Hand gehen.
Lehrer, Ärzte, Klempner, Elektriker, Bootsbauer, Tischler, IT-Spezialisten und natürlich auch Menschen, die keine spezielle Ausbildung haben, sind gefragt.
Melden Sie sich telefonisch oder per Mail! Wir freuen uns über jede Kontaktaufnahme und wenn Sie dabei sind.

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Förder­mitgliedschaft

Fördermitglied kann jede natürliche oder juristische Person und Personenvereinigung werden.
FYD-Adventure wählt unter den Fördermitgliedern (nach Überprüfung der Kompetenzen) ihre Crewmitglieder, Expeditionsbegleiter, Entwicklungshelfer, Kulturbeauftragte sowie Film- und Tonassistenten aus.
Wer sich als Fördermitglied engagieren möchte, sollte bitte das Antragsformular ausfüllen.

Der monatliche Mitgliedsbeitrag ist mindestens für eine/n:

  • natürlich Person 30 € (Euro)
  • juristische Person, Personenvereinigung oder Firmen 100 € (Euro)
  • Studenten sowie Bezieher öffentlicher Hilfen zum Lebensunterhalt 15 € (Euro)
Antragsformular

Antragsformular zur Fördermitgliedschaft bitte ausdrucken, ausfüllen und dann an uns per Mail oder per Post senden.
FYD-Adventure e.V.
Kienitzer Oderstraße 46
D-15324 Letschin OT Kienitz-Nord
Deutschland

Bedingungen Förder­mitgliedschaft

Fördermitglied kann jede natürliche oder juristische Person und Personenvereinigung werden, die bereit ist, Ziele und Satzungszwecke des Vereins nachhaltig zu fördern und ihre Pflichten als Mitglied zu erfüllen. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren bedürfen der Zustimmung der/des gesetzlichen Vertreter/s.
Zur Fördermitgliedschaft ist eine schriftliche Beitrittserklärung (Antragformular) notwendig. Über die vorläufige Aufnahme entscheidet der Vorstand. Über die endgültige Aufnahme aller Fördermitglieder entscheidet die nächste Mitgliederversammlung mit Zwei-Drittel-Mehrheit. Für die endgültige Aufnahme ist es unerheblich, ob das Mitglied zuvor vorläufig aufgenommen wurde.

Fördermitglieder sind Mitglieder, die sich zwar nicht aktiv innerhalb des Vereins betätigen müssen, jedoch die Ziele und auch den Zweck des Vereins in geeigneter Weise fördern und unterstützen. Sie haben kein Stimmrecht.
Die Fördermitglieder sind berechtigt, an allen angebotenen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen.

Die Fördermitgliedschaft wird beendet:

  • Durch den freiwilligen Austritt. Der Austritt ist dem Vorstand gegenüber schriftlich zu erklären. Er ist, unter Einhaltung einer Frist von einem Monat, zum Schluss eines Geschäftsjahres zulässig.
  • Durch Ausschluss. Ein Fördermitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt.
  • Durch Streichung der Mitgliedschaft. Eine Streichung der Mitgliedschaft ist zulässig, wenn das Mitglied trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung durch den Vorstand, mit der Zahlung der Beiträge im Rückstand ist.
  • Durch den Verlust der Rechtsfähigkeit bei juristischen Personen.
  • Durch den Tod des Mitglieds.

Bei Beendigung der Fördermitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedsverhältnis. Eine Rückgewähr von Beiträgen, Spenden oder sonstigen Unterstützungsleistungen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Anspruch des Vereins auf rückständige Beitragsforderungen bleibt hiervon unberührt.
Weitere Informationen sind der aktuellen Satzung zu entnehmen.
Die Satzung ergänzt diese Beitrittsbedingungen.